Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Für unsere sämtlichen Verkaufsgeschäfte gelten ausschließlich die im folgenden abgedruckten Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen und Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns ausdrücklich anerkannt undschriftlich oder fernschriftlich niedergelegt sind. Die AGB gelten auch für Sonderartikel und Sonderanfertigungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Bezug auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Preise:
Unsere Angebote sich freibleibend und können auch nach Annahme durch den Besteller unverzüglich widerrufen werden. Bestelllungen und Annahmeerklärungen bedürfen der Schriftform, desgleichen Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Grundsätzlich gelten die der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu entnehmenden Preise, ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Transport und Transportversicherung werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. An die im Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise halten wir uns vier Wochen gebunden. Nach diesem Zeitpunkt berechnen wir die Preise nach unserer neuesten Preisliste. Sie gelten als vereinbart, wenn der Besteller nicht binnen einer Woche nach Zugang der Rechnung widerspricht. Nach Abschluß des Vertrages ist eine Preiserhöhung möglich, wenn sie auf Umständen beruht, die für uns bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Sie richtet sich nach den veränderten Umständen.
3. Lieferung:
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt Versendungskauf. Die Ware kommt auf Kosten und Gefahr des Bestellers zum Versand. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Zu Teilieferungen sind wir jederzeit berechtigt. Lieferverzögerungen aufgrund von unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignissen, einschließlich Streiks und Aussperrungen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden derartige Lieferungsänderungen dem Besteller unverzüglich mitteilen. Dem Besteller steht wegen solcher Verzögerungen oder Änderungen ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzanspruch nicht zu.
4. Abnahme:
Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens drei Monate nach Beginn der Versandbereitschaft abzunehmen. Die Einhaltung dieser Pflicht stellt eine Hauptpflicht dar, wegen deren Nichtbeachtung wir berechtigt sind vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Gewährleistung:
Etwaige Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Dem Besteller obliegt die sofortige Untersuchungs- und Anzeigepflicht. Bei nicht erkennbaren Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung. Im Falle eines Mangels haben wir die Wahl, den Mangel kostenlos zu beseitigen oder die Lieferung zurückzunehmen und kostenlos zu ersetzen. Ist eine Mängelbehebung oder Ersatzleistung nicht möglich oder wird sie von uns nicht vorgenommen, so hat der Besteller das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Bei Sonderanfertigung steht ihm nur das Recht auf Minderung zu. Ist der Mangel auf eine Leistung unseres Lieferanten zurückzuführen, so bestehen die genannten Ansprüche des Bestellers nicht, wenn wir ihm unsere Ansprüche gegen den Lieferanten abtreten und diese beim Lieferanten durchgestzt werden können.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung, einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Bei Weiterveräußerung von Vorbehaltsware auf Kredit hat er unsere Rechte zu sichern. Verpfändungen oder Übereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen eines Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Besteller diesen auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert zu. Erwirbt bei einem dieser Vorgänge der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so wird schon jetzt vereinbart, daß er uns im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns ab. Erfolgt die Weiterveräußerung nach einer Vermischung oder Vermengung, so gilt diese Vorausabtretung in Höhe des Rechungswertes derVorbehaltsware. Wir ermächtigen den Besteller, die von uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für seine Rechnung einzuziehen. Die Entziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, besonders bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Bestellers gegen Dritte zu verlagen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir haben ein Rücktrittsrecht, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers so verschlechtern, daß seine Zahlungsfähigkeit gefährdet erscheint. Dies gilt auch für eine vor Vertragsschluß eingetretene Verschlechterung, sofern uns diese erst nach Vertragsabschluß bekannt wird. Hat der Besteller über seine Vermögensverhältnisse oder Firmenzusammenhänge falsche Angaben gemacht, so können wir für die uns trotz des Rücktritts entstandenen oder noch entstehenden Kosten und Ausfälle Schadensersatz verlangen.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderung ist mit dem Gefahrübergang zur Zahlung fällig. Bei Versendung ist dies der Zeitpunkt der Auslieferung an die Spedition oder DHL oder die mit der Auslieferung beauftragte Person oder Anstalt. Die erteilte Rechnung gilt acht Tage nach Erhalt in allen Einzelheiten als anerkannt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen kommt der Besteller, auch ohne besondere Mahnung, in Verzug und hat von da ab die banküblichen Zinsen zu zahlen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Kosten und Zinsen zu berechnen, die von den Banken für ungedeckte Kredite in Ansatz gebracht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Verzug oder bei Nichteinlösung eines vom Besteller gegebenen Schecks, sowie im Falle eines Wechselprotests, werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt offene Forderungen gegen den Besteller zur Zahlung fällig und wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurückzufordern, sowie auch berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. Auch werden in diesem Falle alle anderweitig getroffenen Vereinbarungen hinfällig. Wir behalten uns vor, gegen Nachnahme oder gegen Rechnung mit bestimmtem Zahlungsziel zu liefern. Der Besteller ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder wir sie anerkannt haben. Der Besteller ist nur mit unserer Zustimmung berechtigt, Forderungen gegen Dritte an uns abzutreten.
8. Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verschuldung bei Vertragsabschluß, sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns als auch unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen, falls nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Bei fahrlässigem Verhalten ist der Anspruch auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Über Unfälle bei Verwendung der von uns gelieferten Waren hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten. Er hat, soweit dies möglich ist, die betreffende Ware aufzubewahren oder von seinem Abnehmer zurückzufordern und uns auf Verlagen zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Besteller schuldhaft diese Verpflichtung, so hat er die ihm entstandenen Schäden allein zu tragen und uns entstandene Nachteile zu ersetzen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz unsere Firma , auch für Scheck- und Wechselansprüche.
10. Schlußbestimmungen:
Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrags unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrags im übrigen nicht berührt.